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BGB § 1906 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Unterbringung

BGB § 1906 Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei der Unterbringung

[ Auszug: (1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erfor ... ]